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Liebe Aussteller,
für Sie stehen am Markttag die Parkhäuser am ELBE Einkaufszentrum zur Verfügung (natürlich kostenlos). Ab 8.00 Uhr steht unser piratini-team bereit, Sie bei den Eingängen des Einkaufzentrums willkommen zu heißen. Die entsprechenden Tischnummern, das entsprechende Parkhaus und die Parkebene erhalten Sie mit der Bestätigung zur Tischbuchung. Die Tische (ca. 1,70m x 0,80m) werden von uns nebst einem Stuhl von uns gestellt. Zu jedem Tisch gehört auch der Platz für einen Kleiderständer oder etwas Sperrigem. Die Kleiderständer (länglich) müssen aber selber mitgebracht werden. Pro Tisch haben zwei Erwachsene Zutritt zum Markt. Alle Personen zu einer Buchung kommen bitte an den jeweiligen Eingang zur Registrierung (ohne Verkaufsartikel!!!) und erhalten dort einen Stempel. Schon kann der Aufbau beginnen.
Der Einlaß der Besucher erfolgt dann ab 10.00 Uhr. Schwangere erhalten unter Vorlage ihres Mutterpasses schon ab 9.30 Uhr Einlaß- nebst einer Begleitperson.
Allgemeine Veranstaltungsbedingungen
Auf dem piratini-markt werden von privaten Anbietern Kinderbekleidung, Spielzeug etc. zum Kauf angeboten. Gewerbliche Anbieter (Neuware) werden durch die Flohmarktordnung nicht zugelassen. Der Verkauf von Speisen oder Getränken ist ebenfalls untersagt. Anbieter von handwerklichen Bastelarbeiten und Informationen für Dinge „rund ums Kind“ bitte auf Anfrage.
1. Im gesamten ELBE Einkaufzentrum sowie auf den Toiletten herrscht Rauchverbot. Das Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet.
2. Wir bitten darum, die Tische nicht zu verschieben und die Gänge vor den Tischen nicht mit Ware voll zu stellen. Die Kleiderständer werden neben den Tischen platziert. Die Glasfronten der Geschäfte und alle Durchgänge dürfen aus Sicherheitsgründen ebenfalls nicht mit Ware verstellt werden.
3. Es ist absolut untersagt Tische, Wände oder Fußböden mit Nägeln, Klebeband oder sonstigem Befestigungsmaterial zu beschädigen.
4. Der Standplatz ist nach Marktschluß sauber und völlig müllfrei zu verlassen. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von 200,- Euro pauschal dem Verursacher in Rechnung gestellt.
5. Jeder Verkäufer ist verpflichtet seinen Verkaufsstand während der Veranstaltung bis hin zum Marktende (14:30 Uhr) besetzt zu halten. Bei Nichtbeachtung bzw. vorzeitigem Abbau werden 150 € Eintrittsgeldentschädigung erhoben.
6. Die Veranstalter übernehmen keinerlei Haftung für Verlust oder Mängel an mitgebrachten, ausgestellten oder erworbenen Gegenständen.
7. Es ist untersagt, vor, während oder nach der Veranstaltung in den Gängen, im Außenbereich sowie auf den Parkplätzen Werbung zu machen. Zuwiderhandlungen werden ausnahmslos rechtlich verfolgt. Die Reinigungskosten werden komplett auf den Verursacher umgelegt. Jede Werbemaßnahme muß im Vorfeld mit den Veranstaltern des Marktes abgesprochen werden.
8. Alle Personen – die zu einer Buchung gehören – müssen sich zwingend gemeinsam an dem jeweils angegeben Eingang registrieren. 9. Bei der Buchung handelt es sich jeweils um die Vergabe eines personalisierten Verkaufsstandes. Einer Umschreibung auf eine dritte Person wird nur zugestimmt, wenn der Weitergabepreis den vom Veranstalter angesetzten Buchungspreises nicht übersteigt. Bei Zuwiderhandlung erhält der Übernehmende durch den Veranstalter kein Zutrittsrecht als Verkäufer zu der entsprechenden Veranstaltung. 10. Auf dem Markt werden regelmäßig Foto- und Videoaufnahmen zu Marketingzwecken gemacht. Mit der Buchung eines Tisches/von Tischen stimmen alle zur Buchung gehörenden Personen der Verwendung dieses Foto- und Videomaterials ausschließlich auf Marketingaktionen, bezogen auf den piratini-markt, zu. Gleiches gilt auch für Besucher mit der Zahlung des Eintritts und dem Betreten des Marktes.
11. Es besteht kein Anspruch auf die Berücksichtigung von im Buchungsformular angegebenen Wunschnachbarn oder Platzierungswünsche. Dies gilt ebenso durch nachträglich übermittelte Wünsche auf anderweitigen Kommunikationskanälen.
12. Durch den Zahlungseingang auf dem in der Bestätigungsemail angegebenen Konto der E. & M. Glintenkamp GbR kommt es zu einem Vertragsabschluß und der erfolgreichen Buchung. Eine Rückgabe von Tischen – und damit Erstattung der Standgebühr/en – an den Veranstalter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
13. Kann die Veranstaltung auf Grund höherer Gewalt nicht stattfinden, trägt jeder Vertragspartner seine bis dahin entstandenen Kosten selbst.
14. Jeder Verkäufer und Besucher erkennt diese Veranstaltungsbedingungen mit Entrichtung der Standgebühr/Eintritt an.